Verlag: Ein „bedauerlicher Ausreißer“
Trennungsgrundsatz Element publizistischer Glaubwürdigkeit
Der Beschwerdeführer, Geschäftsführer einer PR-Agentur, schickt eine Pressemitteilung über eine Veranstaltung an die Redaktion einer Lokalzeitung. Ein Mitarbeiter der Anzeigenabteilung teilt ihm daraufhin per E-Mail mit, dass eine redaktionelle Ankündigung der Veranstaltung nur in Verbindung mit einer bezahlten Anzeige möglich sei. Der Beschwerdeführer sieht im Vorgehen der Zeitung den Vorschlag eines illegalen Kopplungsgeschäftes. Die Geschäftsleitung der Zeitung teilt mit, bei dem Angebot aus der Anzeigenabteilung handele es sich um einen „bedauerlichen Ausreißer“, der in keiner Weise der üblichen Geschäftspraxis entspreche. Der Vorfall sei Anlass für ein intensives Gespräch mit den Anzeigenmitarbeitern gewesen. Es sei sichergestellt, dass sich derartiges künftig nicht wiederholen werde. Der Trennungsgrundsatz sei ein unverzichtbares Element der publizistischen Glaubwürdigkeit. Man bedauere den Vorfall außerordentlich. (2008)