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Eine Mutter spricht von „Medien-Pranger“

Junge droht mit Amoklauf und wird identifizierbar dargestellt

„Amok-Alarm: Polizei stürmt Kinderzimmer“ überschreibt eine Großstadtzeitung ihren Bericht über eine Amok-Drohung eines Jugendlichen in einem Internet-Chatroom. Der 14-Jährige soll gesagt haben: „Dann lass ich einfach mal die Schule hochgehen!“ Ein Freund des Jungen alarmiert daraufhin die Polizei, die das Haus der Familie durchsucht. Im Beitrag wird erwähnt, dass die Mutter des Jungen einen Waffenladen an einer bestimmten Straße betreibt. Die Mutter ist Beschwerdeführerin in diesem Fall. Sie wirft der Redaktion vor, ihren Sohn identifizierbar gemacht zu haben. Da das von ihr betriebene Waffengeschäft bundesweit bekannt sei, könne jeder ihrer Kunden im Bundesgebiet eine Verbindung zu ihrem Sohn herstellen. Überdies habe die Zeitung andeutungsweise auch ihre Adresse genannt. Nach ihrer Auffassung habe es sich bei dem Vorfall um einen dummen „Talk“ zwischen zwei 14-Jährigen gehandelt, bei dem sich ihr Sohn wichtig gemacht habe. Das Verfahren sei von der Staatsanwaltschaft mittlerweile eingestellt worden. Ihr Sohn habe alle seine Schulfreunde verloren. Der Bericht habe dazu geführt, dass die Eltern ihre Kinder nicht mehr zur Schule geschickt hätten. Die Mutter empfindet die Berichterstattung als „Medienpranger“. Bis heute habe sich niemand für die fehlerhafte Berichterstattung entschuldigt. Der Chefredakteur der Zeitung bedauert es, wenn der Familie durch die Berichterstattung seiner Redaktion Nachteile entstanden seien. Er bedauert dies auch in einem Schreiben an die Familie. Der kritisierte Beitrag sei sofort nach Eingang des Presseratsschreibens aus dem Netz entfernt worden. (2009)