Glaubwürdigkeit der Medien gefährdet
Entlassener Autor schreibt über seinen früheren Chef
„Außer Spesen wenig gewesen“ - unter dieser Überschrift setzt sich eine Regionalzeitung kritisch mit der Arbeit eines Bundestagsabgeordneten auseinander, der das Parlament auf eigenen Wunsch verlässt. Sie schreibt: „Über den Status eines Hinterbänklers ist er in den fünf Berliner Jahren letztlich nie hinausgekommen.“ Der Abgeordnete ist zugleich Bürgermeister einer Stadt im Verbreitungsgebiet der Zeitung. Eine wissenschaftliche Mitarbeiterin des Abgeordneten wendet sich mit einer Beschwerde an den Presserat. Die Redaktion verschweige, dass der Autor des Beitrages bis vor zwei Jahren Pressesprecher der Stadt gewesen, dann aber entlassen worden sei. Die Beschwerdeführerin bemängelt auch fehlerhafte Recherche. Sie teilt mit, dass sie eine Klarstellung an die Redaktion geschrieben habe, die unter der Überschrift „Anmerkung aus zweiter Hand“ stark gekürzt veröffentlicht worden sei. Vor allem sei ihr Hinweis auf die Funktion des Autors gestrichen worden. Die Beschwerdeführerin wirft der Redaktion auch eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte vor. Sie werde als einzige Mitarbeiterin in dem Artikel namentlich genannt und zwar im Zusammenhang mit dem Buch „Arbeitslager in der DDR“, das sie im Auftrag des MdB und Bürgermeisters geschrieben habe. Der Autor des kritisierten Artikels sei Chef des Verlages, in dem das Buch erscheinen sollte. Der Vertrag sei jedoch wegen unterschiedlicher Auffassungen nicht zustande gekommen. Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung nimmt Stellung. Die Klarstellung der Beschwerdeführerin sei umfangreich und nur um eine Passage gekürzt abgedruckt worden. Der MdB habe den Kontakt zur Zeitung nach einiger Zeit von sich aus beendet. Warum er das getan habe, entziehe sich der Kenntnis der Redaktion. In den zurückliegenden Jahren habe es kaum öffentlich bekannt gewordene Aktivitäten des Bürgermeisters gegeben. Der Autor des kritisierten Beitrages habe der Redaktion von sich aus angeboten, einen Rückblick auf die Tätigkeit des ausscheidenden MdB zu schreiben. Die Zeitung habe zugestimmt, da es in mehreren Jahren der Zusammenarbeit mit dem Autor nie Beanstandungen gegeben habe. (2009)