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„Ich wurde von Parkinson geheilt“

Über medizinisches Thema unangemessen sensationell berichtet

Ein Supplement, das regelmäßig einer Zeitung beiliegt, veröffentlicht einen Beitrag unter dem Titel „Ich wurde von Parkinson geheilt“. Geschildert wird die von einem Neurologen entwickelte Behandlungsmethode, wonach Nadeln implantiert werden. Im Beitrag steht, die Therapie sei durch Studien belegt. Der Zeitschrift zufolge habe eine renommierte Neurologie-Professorin bestätigt, dass bei 80 Prozent der an einer Studie beteiligten Patienten innerhalb von drei Monaten die Medikamentendosierung herabgesetzt werden konnte. Die typischen Krankheitssymptome hätten sich auf ein Minimum reduziert. Schließlich wird behauptet, eine renommierte Klinik wolle sich mit der neuen Methode beschäftigen. Ein Leser kritisiert, der Artikel wecke bei Parkinson-Kranken falsche Hoffnungen. Die Behandlung sei wirkungslos. Auch sei an der Klinik – im Gegensatz zu der Behauptung des Blattes – keine Studie geplant. Die im Zusammenhang mit der Neurologie-Professorin genannte Untersuchung sei dem Deutschen Wissenschaftsrat nicht bekannt. Die Rechtsabteilung des Blattes beruft sich auf Artikel 5 des Grundgesetzes, wonach die Presse berechtigt sei, über alle Geschehnisse frei zu berichten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu informieren. Deshalb habe die Redaktion auch über die neuartige Parkinson-Behandlung berichten können, ohne freilich überprüfen zu können, ob die ihr zugetragenen Behauptungen tatsächlich zutreffend seien. Es handele sich bei dem Bericht auch nicht, wie vom Beschwerdeführer beanstandet, um getarnte Werbung. Auch gegen Ziffer 14 des Pressekodex verstoße der Artikel nicht. Es werde nicht in übertrieben sensationeller Weise über ein medizinisches Thema berichtet. Auch würden keine Forschungsergebnisse in frühem Stadium als abgeschlossen oder nahezu abgeschlossen dargestellt. Auf Anfrage teilt die Klinik mit, der Neurologe habe sich an einen ihrer Oberärzte gewandt. Zu einer Studie sei es nicht gekommen. Das Krankenhaus wehrt sich gegen die Behauptungen des Neurologen mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. (2006)