Redaktion kann Hotels vorstellen
Keine Anhaltspunkte für eine bezahlte Veröffentlichung
Eine Zeitschrift veröffentlicht einen Artikel unter der Überschrift „Chalkidiki – Sonne, Strände und Sirtaki“ über die griechische Halbinsel. Dem Beitrag beigefügt ist ein Kasten mit Preisen und Infos zu zwei Hotels. Eine Bewertung durch Hotel-Gäste schließt sich an. Ein Leser vermutet eine bezahlte Veröffentlichung und wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Stabsstelle Medienrecht des Verlages, in dem die Zeitschrift erscheint, teilt mit, dass der kritisierte Beitrag zahlreiche redaktionelle Tipps enthalte, die als solche gekennzeichnet seien. Die Auswahl der Hotels sei redaktionell begründet, weshalb von Schleichwerbung keine Rede sein könne. (2006)