Beschuldigungen aus anonymen Quellen
Ein Interview zur Klärung von Vorwürfen kam zu spät
Ein örtlicher Finanzskandal ist Thema in einer Lokalzeitung. Der frühere Bürgermeister und ein weiterer Kommunalpolitiker stehen im Fokus von Vorwürfen. Gegen beide hat ein Oppositionspolitiker Anzeige erstattet. Dieser stützt sich auf anonyme Anrufe Dritter und gibt dies auch vor Gericht zu Protokoll. Die beiden Beschuldigten kommen in dem Bericht nicht zu Wort. Der Anwalt eines der Beschuldigten sieht eine Verletzung des Pressekodex und ruft den Deutschen Presserat an. Der Zusammenhang des kritisierten Artikels mit einem Strafverfahren gegen den früheren Geschäftsführer eines Sozialverbandes werde nicht deutlich. Der Leser gewinne den Eindruck, die Behauptungen des Oppositionspolitikers seien wahr. Der Artikel sei insgesamt nicht ausgewogen. Die Zeitung habe es versäumt, vor der Veröffentlichung eine Stellungnahme des Beschwerdeführers zu den Vorwürfen einzuholen und bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft zu recherchieren. Nach Mitteilung des Redaktionsleiters sei der kritisierte Beitrag im Rahmen einer ganzen Reihe von Artikeln über den Finanzskandal im Sozialverband erschienen. Daher sei den Lesern der Begriff „Das Verfahren im Finanzskandal“ geläufig. Den Vorwurf der wahrheitswidrigen Berichterstattung weist die Redaktion zurück. Sie verweist auf ein Interview, das sie mit dem Beschwerdeführer zu den erhobenen Vorwürfen geführt und veröffentlicht habe. (2006)