Pfarrer stellt Volontärin öffentlich bloß
Kritik an einem Artikel, der in einer anderen Zeitung gestanden hatte
Eine Lokalzeitung druckt einen Kommentar unter der Überschrift „Eine peinliche Befragung“. Es geht um eine Veranstaltung im örtlichen evangelischen Gemeindehaus. Der Pfarrer hatte bei dieser Gelegenheit einen Presseartikel kritisiert und ihn irrtümlich der Zeitung zugeschrieben, die sich bei diesem Anlass von einer Volontärin vertreten ließ. Der Kommentator greift den Pfarrer scharf an. Dieser habe „die anwesende, nichts ahnende Volontärin“ aufgefordert, auf der Stelle zu dem Artikel Stellung zu nehmen. Sie habe ans Mikrofon treten müssen und sei zur Zielscheibe allgemeiner und besonderer Presseschelte geworden. Das Verhalten des Geistlichen wird so kommentiert: „Rein menschlich gesehen, finden wir, spricht es nicht gerade für den Pfarrer, sich vor hundert Zuhörern derart populistisch und auf Kosten der unbeteiligten Volontärin profilieren zu wollen. (…) Diese Befragung war freilich nur peinlich“. Einige Tage später veröffentlicht die Zeitung mehrere Leserbriefe zu diesem Vorfall. Der betroffene Pfarrer ruft den Deutschen Presserat an, weil er sich durch die Zuschriften, in denen sein Name genannt wird, verletzt fühlt. Es sei richtig, dass er einen Artikel kritisiert habe, den er irrtümlich dieser Zeitung zugeordnet habe. Daraufhin habe sich die Volontärin zu Wort gemeldet und den Anwesenden empfohlen, Leserbriefe zu schreiben. Darüber sei es zum Streit zwischen der Volontärin und einer Veranstaltungsteilnehmerin gekommen. Er – der Pfarrer – habe daraufhin die Volontärin ans Mikrofon gebeten, damit sie zum Thema Leserbriefe einige Erläuterungen gebe. Der Redaktionsleiter hält die scharfe Kritik im Kommentar für gerechtfertigt. Der Pfarrer habe die Zeitung in der Öffentlichkeit völlig grundlos kritisiert und die Volontärin öffentlich gedemütigt. Nach der Schilderung der Redaktion hat der Pfarrer die Stimmung im Saal erst angeheizt und dann auf die im hinteren Teil des Saales sitzende Volontärin gezeigt. Sie solle zu dem kritisierten Artikel Stellung nehmen. Entgegen den Aussagen des Pfarrers habe die junge Journalistin nicht von sich aus das Wort ergriffen. Sie habe vielmehr von ihrem Platz aus geantwortet, dass sie zu einem ihr unbekannten Artikel nichts sagen könne. Man möge mit dem zuständigen Redakteur Verbindung aufnehmen oder Leserbriefe schreiben. Der Pfarrer habe sie darauf hin aufgefordert, nach vorne zum Mikrofon zu kommen, wo die Volontärin das eben Gesagte wiederholte. Aus dem Publikum sei sie sie dann angegriffen und ausgelacht worden. Nach Auffassung des Redaktionsleiters sei es unentschuldbar, dass der Pfarrer die junge Frau in eine derart missliche Situation gebracht habe. (2006)