„Diebstähle wie am Fließband“
Ethnische Zugehörigkeit der Angeklagten tut nichts zur Sache
„Diebstähle wie am Fließband“ titelt eine Regionalzeitung. Im Bericht ist die Rede von zwei Frauen, die bei ihrer Diebestour von der Polizei festgenommen wurden. Die beiden werden als „Angehörige mobiler Sippen der Sinti und Roma“ bezeichnet. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sieht in dem Artikel einen Verstoß gegen Ziffer des Pressekodex in Verbindung mit Richtlinie 12.1. Die Minderheiten-Kennzeichnung sei für das Verständnis des berichteten Tathergangs nicht erforderlich und schüre Vorurteile. Er wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Zeitung gibt keine Stellungnahme ab. (2006)