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Nationalität des Diebes tut nichts zur Sache

Presserat hält Begründung einer Zeitung für abwegig

„Dumm gelaufen: Taschendieb mit Bänderriss“ titelt eine Regionalzeitung. Danach hat sich ein Mann auf der Flucht vor der Polizei verletzt. Die Zeitung erwähnt ausdrücklich die kroatische Herkunft des Täters. Ein Leser der Zeitung kann für die Nennung der Nationalität keinen begründbaren Sachbezug zu dem Vorgang erkennen. Er wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Rechtsabteilung der Zeitung beruft sich auf eine enge Auslegung der Richtlinie 12.1 des Pressekodex. Die Unterdrückung von Informationen dürfe nicht dazu führen, dass z. B. möglichen Opfern von Straftaten Erkenntnisse vorenthalten würden, die der Verhinderung künftiger Taten dienen könnten. Die Berichterstattung berge nicht die Gefahr, dass Vorurteile gegenüber schutzbedürftigen Gruppen geschürt werden könnten. (2006)