Bedrohungsszenario auf dem Domplatz?
Früherer Staatsanwalt bestreitet journalistische Anschuldigungen
In einer Regionalzeitung erscheinen drei Artikel zu einem Thema unter den Überschriften „Staatsanwalt soll CDU-Politiker bedroht haben“, „Wir werden dich platt machen“ und „CDU-Spendenaffäre wird zum Justizskandal – (…) Staatsanwaltschaft in Erklärungsnot“. Es geht um den Chef der Korruptionsermittler im Zusammenhang mit einer CDU-Spendenaffäre. Dort heißt es: „Der ehemalige Oberstaatsanwalt (…) soll den ehemaligen CDU-Chef und heutigen Hauptangeklagten (…) bei einem zufälligen Treffen in Erfurt bedroht haben. Am Ende eines kurzen Gesprächs habe (der Staatsanwalt) gesagt: ´Du wirst dich noch wundern. Wir werden dich platt machen.´ Der Vorgang findet sich inzwischen in den Prozessakten“. Die Zeitung berichtet von einem brisanten Aktenvermerk, durch den der Staatsanwalt in Bedrängnis kommen könnte. Darin ist von dem Treffen auf dem Erfurter Domplatz die Rede. Schließlich kritisiert die Zeitung in einem Kommentar das enge Verhältnis von Staatsanwaltschaft und Kommunalpolitik. Sie schreibt, es dürfe mit Fug und Recht als Justizskandal bezeichnet werden, wenn der ehemalige Chef der Korruptionsabteilung der Staatsanwaltschaft einem Ex-CDU-Parteichef drohe, er werde ihn „platt machen“. Der Staatsanwalt (zwischenzeitlich im Ruhestand) tritt als Beschwerdeführer auf. Er wirft der Zeitung vor, ihre Darstellungen entsprächen nicht der journalistischen Ethik. Auch sei die abweichende Stellungnahme der Staatsanwaltschaft den Journalisten bekannt gewesen. Die geschilderte Bedrohung sei nicht schlüssig dargelegt und berichtet worden. Er habe den CDU-Politiker nicht bedroht und ihm auch keine Sanktionen angekündigt. Vielmehr habe er sich schon früher für befangen erklären lassen und an dem Fall gar nicht mitgearbeitet. Die Tatsachenbehauptungen habe die Zeitung frei erfunden. Im Übrigen ist der Beschwerdeführer der Ansicht, dass sein Name wegen seines zwischenzeitlichen Wechsels in den Ruhestand nicht habe genannt werden dürfen. Die Rechtsabteilung der Zeitung hält die Berichterstattung für unbedenklich. Die Redakteure hätten versucht, von dem Ex-Staatsanwalt eine „belastbare und veröffentlichungsfähige“ Stellungnahme zu erhalten. Der sei dazu innerhalb einer angemessenen Frist und nach mehreren Nachfragen nicht bereit gewesen. Der Verlag gesteht ein, dass der kritisierte Kommentar „zweifellos zugespitzt und mit einer gewissen Schärfe“ formuliert sei. Er kommentiere jedoch eine umfangreiche Berichterstattung, die ihrerseits weder unter journalistisch-ethischen noch rechtlichen Aspekten zu beanstanden sei. (2008)