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Anschuldigungen mit vollem Namen

Redaktion versäumte es, einen Yoga-Lehrer zu Vorwürfen zu hören

In einer Zeitschrift, die sich dem Thema Yoga verschrieben hat, erscheint unter der Überschrift „Sexueller Missbrauch durch Yogalehrer“ ein Artikel mit Aussagen angeblich betroffener Frauen. Dabei wird ein namentlich genannter Inder, der Yoga auch in Deutschland unterrichtet, schwerer Vergehen bezichtigt. Er wird auch im Bild gezeigt. Mehrere Frauen äußern sich der Redaktion gegenüber und bekunden übereinstimmend, sie seien von dem Mann sexuell missbraucht worden. Eine Leserin ist der Ansicht, die Zeitschrift habe in gröbstem Maße ihre journalistische Sorgfaltspflicht verletzt. Der Bericht beruhe auf einem Verdacht, erwecke aber bei den Lesern den Eindruck, dass es sich dabei um Tatsachen handele. Die Redaktion habe den Yoga-Lehrer nicht zu Wort kommen lassen. Die Redaktion bestreitet, dass sie sich auf die Aussagen von anonymen Informanten gestützt habe. Vielmehr seien ihr diese namentlich bekannt. Auch lägen eidesstattliche Erklärungen zu den Aussagen vor. Ein Anwalt habe der Redaktion die Vorwürfe schriftlich bestätigt. Das seien glaubwürdige Quellen für den Artikel. Im Übrigen habe die Zeitschrift eine Gegendarstellung des Yoga-Lehrers abgedruckt, in der dieser seine Sicht der Dinge mitgeteilt habe. (2008)