Entscheidungen finden

Sozialbetrug nicht an Ethnien gebunden

Zeitung weist auf Eheschließung nach „Roma-Ritus“ hin

Unter der Überschrift „Stadt und Polizei decken Tricks der Sozialbetrüger auf“ berichtet eine Regionalzeitung über ein „Roma-Paar“, das im Laufe der Jahre „111.000 Euro an Sozialhilfe und Wohngeld erschlichen hat“. Die Pressemitteilung der Stadt und der Polizei deute, so der Bericht, die ethnische Herkunft „Josef G.´s und Maria K.´s nur dezent an“. Dann heißt es weiter: „Schließlich wollen die Behörden keinen Ärger mit dem Zentralverband der Sinti und Roma, der jeden Bericht zum Anlass für Rügen und Proteste nimmt, der Verfehlungen Angehörigen dieser Volksgruppen zuordnet.“ Der Zentralverband sieht in dem Artikel einen Verstoß gegen Ziffer 12 sowie Richtlinie 12.1 (Diskriminierung) des Pressekodex. Zuschreibungen von Straftaten könnten allgemein dazu führen, dass Romas straf-bare Handlungen unterstellt würden. Das schüre Vorurteile gegen die Minderheit als Ganzes und stigmatisiere sie. Kriminalität wie die im Bericht beschriebene habe nichts mit der Minderheitenzugehörigkeit zu tun. Der Chefredakteur der Zeitung teilt mit, dass der im Artikel beschriebene Sozialbetrug nur deshalb möglich gewesen sei, weil das beschuldigte Paar nach Roma-Ritus getraut worden sei. Erst dieser Umstand habe das Erschleichen von Sozialhilfe und Wohngeld ermöglicht. (2008)