Entscheidende Passage wurde gekürzt
Zeitung berichtet über Heizkosteneinsparung mit Solaranlagen
Unter der Überschrift „Halbierte Heizkosten“ berichtet eine Regionalzeitung über Aussagen des Bundesverbandes Solarwirtschaft zur staatlichen Förderung von Solaranlagen. Ein Leser kritisiert die Überschrift des Artikels. Sie erwecke beim Leser den Eindruck, als seien durch den Einsatz einer thermischen Solaranlage die Heizkosten zu halbieren. Dies sei jedoch nicht möglich. Später informiert der Beschwerdeführer den Presserat, dass die Zeitung den beanstandeten Artikel richtig gestellt habe. Er betont jedoch, dass auch in der Richtigstellung nicht unmissverständlich klargestellt werde, dass thermische Solaranlagen definitiv nicht die Heizkosten halbieren könnten. Vielmehr versuche die Zeitung in subtiler Art und Weise zu suggerieren, dass unter ganz bestimmten Voraussetzungen wie Zustand des Hauses, Heizgewohnheiten und anderen Modernisierungen doch die Heizkosten mit Hilfe einer Solaranlage halbiert werden könnten. Der Chefredakteur der Zeitung merkt an, dass die Verbraucherseiten, auf denen auch dieser Beitrag erschienen sei, komplett von einer Agentur zugeliefert würden. Im ursprünglichen Text sei differenziert berichtet worden, doch sei diese Passage einer redaktionellen Kürzungsvorgabe zum Opfer gefallen. Dabei sei versehentlich versäumt worden, auch die Überschrift zu ändern. Das bedauere man sehr. Insofern handele es sich nicht um eine bewusste Fehlinterpretation, sondern schlicht um einen Fehler der Agentur-Redaktion beim Kürzen, für den sich die Zeitung selbstverständlich auch redaktionell in der Verantwortung sehe. (2008)