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Frauenfußball: „Gewürge und Geackere“

Autor beruft sich auf das Recht auf freie Meinungsäußerung

„Frauen – bitte kein Fußball“ überschreibt eine Regionalzeitung einen Kommentar, in dem sich der Autor mit der Frauen-WM 2011 in Deutschland auseinandersetzt. Der vertritt eine kritische Position: “Denn das ist die Höchststrafe nach einem harten Arbeitstag. Wenn ich mich dahin verzappe, sehe ich 22 Frauen in Zeitlupe. Das ist ein Gekicke, ein Gebolze, Gewürge und Geackere, dass ich mich immer frage, wer die Zuschauer ins Stadion geprügelt hat.“ Ein Leser sieht einen Verstoß gegen Ziffer 12 des Pressekodex (Diffamierungen). Nach seiner Auffassung werden in dem Beitrag Frauen im Allgemeinen und Frauenfußball im Besonderen herabwürdigend und in sexistischer Art dargestellt. Der Autor des kritisierten Beitrages nimmt Stellung. Frauen seien nicht Zielscheibe von Spott, weil sie Frauen seien. Sie würden ausschließlich im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Sportart beschrieben. Dabei werde es jederzeit deutlich, dass es sich hier um seine subjektive Sicht handele. Diese sei vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Der Chefredakteur der Zeitung fügt hinzu, der Autor sei nach Erscheinen seines Kommentars von einer Frauen-Fußballmannschaft zu einem Training eingeladen worden. Daraus sei ein Beitrag entstanden, aus dem hervorgehe, dass der Autor die fußballerische Leistung der Frauen unterschätzt habe. Der Termin habe jedoch erst nach Eingang der Beschwerde beim Presserat stattgefunden. Folge des ganzen Vorgangs: Die Redaktion ist in einen aktiven Dialog mit den Fußballerinnen im Verbreitungsgebiet eingetreten. (2009)