Produkte als „hochwertig“ gerühmt
PR-Beitrag erscheint ohne Hinweis auf werbenden Charakter
Eine Fachzeitschrift berichtet über die Sportbekleidung einer bestimmten Firma unter der Überschrift „Hochwertige, naturfreundliche Sportswear“. An zwei Stellen des sechsseitigen Beitrages wird ein Firmenlogo veröffentlicht. Insgesamt enthält der Beitrag zehn Fotos von Produkten dieses Unternehmens. Im Text wird allgemein positiv über die Produkte der Firma berichtet. Dabei fehlen nicht Hinweise auf die umweltbewusste Produktion und das von dem Hersteller propagierte „Vitalitätskonzept“. Ein Leser der Zeitschrift sieht in dem Beitrag einen Fall von Schleichwerbung. Er hätte als Anzeige gekennzeichnet werden müssen. Der Chef der Zeitschrift kündigt an, dass die Redaktion künftig Pressemitteilungen nach strengeren Kriterien prüfen und gemäß dem Trennungsgebot kennzeichnen werde. (2008)