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Täterin trat als „Krankenschwester“ auf

Zeitung nennt die ethnische Zugehörigkeit von fünf Verurteilten

„Ältere Frauen schamlos ausgeraubt“ – unter dieser Überschrift berichtet eine Lokalzeitung über den Prozess gegen eine Betrügerbande. Dabei habe sich eine der Täterinnen als Krankenschwester ausgegeben und sich so Zutritt zu der Wohnung einer Geschädigten verschafft, um diese zu bestehlen. Die Zeitung berichtet, das zuständige Landgericht habe „drei weibliche und zwei männliche Sinti- und Roma-Angehörige“ verurteilt. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sieht in dem Artikel einen Verstoß gegen Ziffer 12 sowie Richtlinie 12.1 des Pressekodex. Zuschreibungen von Straftaten könnten allgemein dazu führen, dass Sinti und Roma strafbare Handlungen unterstellt würden. Das schüre Vorurteile gegen die Minderheit als Ganzes und stigmatisiere sie. Die beschriebene Kriminalität habe nichts mit der Minderheitenzugehörigkeit zu tun. Die Chefredaktion der Zeitung bedauert die Formulierung „Sinti- und Roma-Angehörige“ in dem Artikel. Sie entspreche nicht der Praxis der Zeitung. Grundsätzlich gebe man mit Ausnahme von Folklore und Musik keine Hinweise auf landsmannschaftliche und ethnische Herkunft.(2008)