Entscheidungen finden

Woher kam die Pressemitteilung?

Zeitung konnte von der Bürgerinitiative als Absender ausgehen

Eine Lokalzeitung berichtet unter der Überschrift „Vorwürfe entbehren jeglicher Grundlage“ über die Stellungnahme eines Bürgermeisters zur Pressemitteilung einer Bürgerinitiative. In dem Artikel wird darauf hingewiesen, dass die Zeitung bereits eine Woche zuvor über die Mitteilung berichtet habe. Der Vorsitzende der Bürgerinitiative teilt mit, dass die Mitteilung nicht von seiner Gruppierung stamme. Dies habe er per Fax der Zeitung mitgeteilt. Gleichzeitig habe er um eine Information gebeten, wer der Zeitung die Mitteilung zugeschickt habe. Die Zeitung habe diese jedoch nicht mehr finden können. Mit der Veröffentlichung der Mitteilung habe die Redaktion gegen den Grundsatz der wahrhaftigen Unterrichtung der Öffentlichkeit verstoßen. Auch habe die Zeitung keine angemessene Richtigstellung gebracht, aus der hervorgegangen wäre, dass die Pressemitteilung nicht von der Initiative stamme. Die Zeitung hat nach Angaben des Chefredakteurs dem Beschwerdeführer Gelegenheit zu einer korrigierenden Stellungnahme gegeben. Diese sei erschienen. Da die Beschwerde erst einen Monat später beim Presserat eingegangen sei, gehe man davon aus, dass der Beschwerdeführer von der korrigierenden Berichterstattung Kenntnis gehabt haben müsse. (2007)