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Pro und kontra Energiesparlampen

Vorabmeldung verdichtet Infos zu gesundheitlichem Horrorszenario

In einer Fachzeitschrift erscheint ein Artikel zum Thema Energiesparlampen. Diese werden in einem Test kritisch und negativ beurteilt. Sie lieferten eine schlechte Lichtqualität und seien nach der Einschätzung von Experten gesundheitsgefährdend, so der Grundtenor des Beitrages. Der Beschwerdeführer, der Energiesparlampen herstellt, sieht den Pressekodex gleich in mehrfacher Hinsicht verletzt. So sei eine Grafik irreführend. Ein anderes Lichtspektrum als das von Glühlampen bedeute keine schlechtere Lichtqualität. Zudem werde das Farbspektrum einer Sparlampe mit 6500 Kelvin dargestellt. Getestet habe die Zeitschrift jedoch Lampen mit 2700 Kelvin. Der Beschwerdeführer betont, dass die Behauptungen über eine Gesundheitsgefährdung nicht ausreichend untermauert würden. Nur ein Arzt werde zitiert. Die anonyme Aussage „Das ist kein Licht, das ist Dreck“ sei diskreditierend. Keine künstliche Lichtquelle könne Tageslicht nachbilden. Weiterer Kritikpunkt des Beschwerdeführers: Die Zeitschrift habe einen Baubiologen und Journalisten hinzugezogen. Der habe gegen Energiesparlampen polemisiert, da er diese grundsätzlich ablehne. Diese Konstellation sei den Lesern jedoch nicht mitgeteilt worden. Hier stelle sich die Frage der Trennung von Tätigkeiten. Schließlich kritisiert der Lampenhersteller die Vorabmeldung im Rahmen einer Pressemitteilung. Diese habe die Thesen des Tests zu einem gesundheitlichen Horrorszenario komprimiert. Die Rechtsvertretung der Zeitschrift mutmaßt, der Lampenhersteller wolle das Beschwerdeverfahren dazu nutzen, den Presserat als Obergutachter über die Publikation nutzen. Die Rechtsvertretung befürchtet, es werde künftig zu einer Instrumentalisierung des Beschwerdeverfahrens kommen, in dessen Rahmen versucht werde, die Zeitschrift mundtot zu machen. Schließlich sei es die Leitung der Zeitschrift leid, sich mit derartigen aus der Luft gegriffenen Vorwürfen weiter auseinanderzusetzen. Sie werde nicht zögern, mit allen Mitteln gegen Beschränkungen der Pressefreiheit vorzugehen. (2008)