Artikel im doppelten Interesse geschrieben
Chefredakteur berichtet und ist zugleich Mitgesellschafter
Ein Privatgymnasium ist Thema mehrerer Beiträge in einer Regionalzeitung. Unter anderem erscheint ein Artikel, der vom Chefredakteur verfasst ist. Eine Leserin der Zeitung teilt mit, dass der Chefredakteur Mitgesellschafter der GmbH ist, die die Schule betreibe. Ihr sei auch aufgefallen, dass das fragliche Gymnasium häufiger Thema in der Zeitung sei als andere vergleichbare Bildungseinrichtungen. Sie wirft dem Chefredakteur vor, kritische Beiträge unterdrückt zu haben. Einem Redakteur, der über den Verdacht von Unregelmäßigkeiten in der Verwaltung der GmbH habe berichten wollen, sei eine Recherche untersagt worden. Der Artikel sei nie erschienen; Leserbriefe unzufriedener Eltern seien nicht erschienen. Über das fragliche Gymnasium werde je nach Ereignis ausführlich berichtet; über Ereignisse an anderen Schulen erschienen bestenfalls Ankündigungen. Die Rechtsvertretung des Chefredakteurs bestätigt, dass ihr Mandant Gesellschafter der Schul-GmbH sei, eine operative Tätigkeit in der Gesellschaft jedoch nie ausgeübt habe. Die Vorwürfe der Beschwerdegegnerin seien ehrenrührig. Die übersandten Unterlagen lieferten keinerlei Beweise. Pauschal und ohne jeden Beleg werde der Vorwurf geäußert, der Chefredakteur nutze sein Amt, um sich durch redaktionelle Veröffentlichungen einen Vorteil zu verschaffen. Gleiches gelte für die Behauptung, der Chefredakteur habe Recherchen über die GmbH unterbunden. Auch für diesen schwerwiegenden Vorwurf finde sich in dem Beschwerdebrief kein einziger Beleg, genauso wenig für die Behauptung, dass in der Zeitung niemals Leserbriefe unzufriedener Eltern abgedruckt worden seien. Die Rechtsvertretung des Chefredakteurs schließt mit dem Hinweis, die jeweilige Berichterstattung über das Gymnasium sei publizistisch veranlasst gewesen. Es sei sachlich informiert worden. Der Vorwurf, für die Schule werde aus unjournalistischen Gründen geworben, sei unbegründet. (2008)