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Der Autor und die „Bombe“ des Iran

Gastbeitrag gibt die persönliche Meinung des Verfassers wieder

In einer überregionalen Tageszeitung berichtet ein Gastautor über eine Tagung des UN-Sicherheitsrats im Hinblick auf die Vorgehensweise gegenüber dem Iran. In dem Beitrag heißt es, IAEA-Generaldirektor El Baradei habe gesagt, der Iran könne bereits Weihnachten über einen nuklearen Sprengsatz verfügen. Zwei Leser der Zeitung sehen eine verfälschende und wahrheitswidrige Wiedergabe der von El Baradei in einem Interview gemachten Äußerung. Er habe gesagt, dass der Iran, falls er die Absicht haben sollte, Atomwaffen herzustellen, erst den Atomwaffensperrvertrag kündigen und die IAEA-Inspektoren ausweisen müsse. Danach würden noch sechs bis zwölf Monate zur Entwicklung gebraucht. Iran sei nicht in der Lage, den Punkt zu erreichen, an dem man eines Morgens mit einer iranischen Atombombe aufwache. Diese Bedingungen würden von der Zeitung „unterschlagen“. Zudem stammten die Äußerungen vom Juni 2008. Da nichts dergleichen vom Iran unternommen worden sei, sei es verfälschend, im Oktober davon zu sprechen, dass Iran bis Weihnachen eine Atombombe haben könnte. Die Chefredaktion der Zeitung teilt mit, dass die Beschwerdeführer sich auf einen Meinungsartikel bezögen, der in der Rubrik „Außenansicht“ erschienen sei. Dort schrieben mehrmals pro Woche Experten, Publizisten, Kommentatoren, Politiker, Wissenschaftler etc. zu aktuellen Themen. Formell müssten diese Experten ein Kriterium erfüllen: Sie dürften nicht der Redaktion angehören. Des Weiteren werde bei der Kolumne großer Wert auf prononcierte Meinungsäußerung gelegt. Man finde dort Positionen, die zur Diskussion provozierten und provozieren sollten. Die Beschwerdeführer hätten den Kommentar eines konservativen Sicherheitspolitikers offensichtlich für eine Nachricht gehalten, weil sie ihm vorwürfen, eine Interviewäußerung von El Baradei zu verfälschen. Der Autor interpretiere diese Aussage auf seine Weise. Dem könne man zustimmen oder auch nicht. Der Text gebe eindeutig eine Meinungsäußerung wieder. Danach sei der Autor, anders als die Beschwerdeführer, der Ansicht, dass die Regierung in Teheran den Besitz von Atomwaffen sehr bald verwirklichen könne. (2008)