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Kinder zu verbotenem Tun verleitet

Zeitschrift veröffentlicht Hinweise auf illegale Software-Produkte

Eine Fachzeitschrift veröffentlicht einen Beitrag über Hacker-Software. Das Blatt weist auf die Illegalität der besprochenen Produkte hin und berichtet über deren Funktionsweise. Auf der Titelseite ist der Beitrag angekündigt mit „Verbotene Hacker-Tools – Die 15 illegalsten Programme“. Nach Auffassung eines Lesers der Zeitschrift trägt der Beitrag zur Verbreitung illegaler Software bei. Die Programme würden verharmlost. Sein 12-jähriger Sohn habe, angeregt durch den Artikel, eine Spyware aus dem Netz geladen und auf seinem PC installiert. Der Artikel animiere Kinder zu solch illegalem Handeln. Der Chefredakteur der Zeitschrift beruft sich darauf, dass derartige Artikel in der PC-Fachpresse häufig veröffentlicht würden. Die Zeitschrift sehe keinen Sinn darin, komplette Teile des Internets auszublenden oder über Produkte nicht zu berichten, nur weil ihre Benutzung in Deutschland unter Umständen verboten sei. Die deutsche Rechtslage sei in dem Beitrag dargestellt. Der Beschwerdeführer unterstelle, dass sein Sohn von einem Artikel der Zeitschrift angeregt worden sei, ein illegales Programm herunter zu laden. Er gebe allerdings nicht an, um welches Programm es sich gehandelt habe. Insoweit sei für die Redaktion nicht nachvollziehbar, um welchen Passus im kritisierten Beitrag es hier gehe. (2008)