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„Schwein“ in der Überschrift durchgestrichen

Boulevard-Zeitung: Sonst gibt es Ärger mit dem Presserat

„Justiz lässt dieses Schwein laufen“ überschreibt eine Boulevardzeitung einen Bericht über die Freilassung eines wegen Kindesmissbrauchs verurteilten Mannes aus der Sicherheitsverwahrung. In der Überschrift ist das Wort „Schwein“ durchgestrichen und mit dem Vermerk „Schwein darf (…) nicht schreiben, sonst gibt es Ärger mit dem Presserat“ überschrieben. Ein Blogger sieht den Betroffenen in seiner Menschenwürde, seinem Persönlichkeitsrecht und seiner Ehre mit der Bezeichnung „Schwein“ verletzt. Zudem sei die Berichterstattung unangemessen sensationell. Schließlich werde der falsche Eindruck erweckt, als sei der Zeitung die Verwendung der Bezeichnung „Schwein“ bereits vor der Veröffentlichung vom Presserat untersagt worden. Die Rechtsabteilung der Zeitung teilt mit, dass sie unter Hinweis auf die Beschwerdeordnung und bereits mehrfach mitgeteilte Gründe auch diese Beschwerde als missbräuchlich einschätze. Zur Sache werde man sich daher nicht äußern. (2008)