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Das Phantom, das es nie gab

DNA-Spuren führten die Ermittlungsbehörden jahrelang in die Irre

Eine Regionalzeitung berichtet unter der Überschrift „Auf der Jagd nach dem Phantom“ über die „Heilbronner Polizisten-Mörderin“. Sie sei noch immer eine Unbekannte. Laut einer Stellungnahme des Leiters der Heilbronner Sonderkommission wird die Täterin seit 15 Jahren gesucht. Sie begehe immer wieder an ganz verschiedenen Orten Straftaten. Im Artikel heißt es, eine mögliche Erklärung für die „Reiseroute“ der Gesuchten könne sein, dass sie Mitglied eines Sinti- oder Roma-Clans sei. Wenn die Frau im Sinti- oder Roma-Milieu beheimatet sei, so die Zeitung weiter, „warum macht sie sich dann die Mühe, in Kleingartenhäuser einzubrechen, um dort zu übernachten?“ Der Zentralrat der Deutschen Sinti und Roma sieht in dem Artikel einen Verstoß gegen Ziffer 12 und Richtlinie 12.1 des Pressekodex. Durch die Formulierungen würden den Roma und Sinti allgemein strafbare Verhaltensweisen unterstellt. Dadurch würden Vorurteile gegen Minderheiten geschürt und diese stigmatisiert. Kriminalität wie die hier beschriebene hätte nichts mit der Minderheitenzugehörigkeit zu tun. Die Chefredaktion der Zeitung stellt fest, die Redaktion stehe vorbehaltlos hinter dem Pressekodex und hier vor allem hinter der Regelung in Richtlinie 12.1. Bei dem Artikel handele es sich um eine fundierte und journalistisch-handwerklich vorbildliche Berichterstattung über einen der spektakulärsten und zugleich mysteriösesten Kriminalfälle, die sich in den vergangenen Jahren in Deutschland ereignet hätten. Die Autorin habe mehr als zwei Wochen lang intensiv zahlreiche Quellen und Hintergründe recherchiert. Nach Ansicht der Redaktion sei der Text nicht geeignet, weder auszugsweise noch von seiner Intention her Vorurteile gegen Sinti und Roma zu schüren. Der Chefredakteur abschließend: „Nach unserer Überzeugung ist es in der von uns gewählten und sorgfältig abgewogenen differenzierten Darstellungsweise vertretbar, reale und von den Fahndern geäußerte, begründete Verdachtsmomente hinsichtlich der möglichen Zugehörigkeit einer Zielperson zu einer ethnischen Minderheit als Möglichkeit anzudeuten“. Eine Veröffentlichung des vom Zentralrat vorgegebenen Textes („Korrigierender Artikel“) sei für die Zeitung nicht in Frage gekommen. (2008)