Schlafender Mann in einer Hotelbar
Das Bild zu veröffentlichen, hätte einer Genehmigung bedurft
„Eunuch ist nicht genug“ – so überschreibt eine Sonntagszeitung einen Beitrag, in dem es im Kontext einer Beilage unter dem Titel „Der Absacker“ um die Frankfurter Buchmesse geht. Die Zeitung druckt auf der Titelseite der Beilage ein Motiv aus einer Hotelbar. Es erscheint ein zweites Mal im Feuilletonteil der Zeitung, diesmal in einem anderen Ausschnitt. Auf einem Stuhl sitzt ein Mann mit gesenktem Kopf – offenbar schlafend. Er ist Teil der Gesamtszenerie, während sich andere Gäste um ihn herum unterhalten. In der Bildunterschrift heißt es: „Frankfurter Hof, Samstagmorgen, gegen fünf. Oder ist es schon sechs?“ Der Mann auf dem Foto tritt als Beschwerdeführer auf. Er sieht in der Veröffentlichung des Fotos eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte. Zudem fühlt er sich in seiner Ehre verletzt. Eine Genehmigung, das Foto zu machen und es zu veröffentlichen, habe es nicht gegeben. Die Beilage ist nach Auffassung der Rechtsabteilung der Zeitung kein periodisches Druckwerk im Sinne des Landespressegesetzes. Die Selbstverpflichtung gemäß Paragraf 10 der Satzung für den Trägerverein des Presserats finde hier keine Anwendung. Zum Foto im Feuilletonteil argumentiert die Zeitung, bei der Hotelbar handele es sich um einen der Orte während der Frankfurter Buchmesse, wo man sehe oder gesehen werde. Die Bar sei für jedermann frei zugänglich. Auf dem kritisierten Foto seien etwa 15 Personen zu sehen. Der bildliche Anteil des Beschwerdeführers betrage schätzungsweise zehn Prozent. Einer Einwilligung für die Ablichtung und die Veröffentlichung bedürfe es daher nicht. Für den unvoreingenommenen Betrachter wirke die Barszene „gemütlich“ Bei der Betrachtung des Schlafenden, dessen Anonymität dadurch gewahrt werde, dass sein Name unerwähnt bleibe, werde sich der Leser der Zeitung sagen, dass der Herr nach einem anstrengenden Messetag kurz eingenickt sei. Diese Assoziation werde durch die korrekte Kleidung des Beschwerdeführers verstärkt. (2008)