Aus der E-Mail wurde ein Leserbrief
Einsender wollte sich nur an den Autor eines Kommentars wenden
Eine Kirchenzeitung veröffentlicht einen Leserbrief. Darin kritisiert der Einsender einen Kommentar der Zeitung, in dem der Autor den Traditionalismus der schismatischen Piusbruderschaft beanstandet hatte. Die Kernaussage des Leserbriefs: Die römisch-katholische Kirche, und hier vor allem die im heimischen Bistum, stehe dem Traditionalismus der Piusbruderschaft in nichts nach. Der Einsender beschwert sich. Bei seiner E-Mail an die Redaktion habe es sich nicht um einen Leserbrief, sondern um einen persönlichen Brief an den Autor des Kommentars gehandelt. Dies sei auch daran zu erkennen, dass er den Kommentator persönlich und mit Namen angesprochen habe. Die Veröffentlichung als Leserbrief sei ohne seine Zustimmung erfolgt. Der Beschwerdeführer wendet sich später erneut an die Zeitung. Ein weiterer Einsender habe ihn in der Kirchenzeitung wegen seines angeblichen „Leserbriefes“ kritisiert. Der Chefredakteur teilt mit, die Redaktion habe die Einsendung als Leserbrief eingestuft und ihn deshalb als Stellungnahme zu einem Kommentar veröffentlicht. Es sei üblich, Briefe zu kürzen, wenn sie zu lang seien oder einzelne Passagen geeignet seien, Dritte zu verunglimpfen. Dadurch werde der Leserbriefschreiber geschützt. Diese Gefahr habe die Redaktion ganz konkret in dem Angriff gegen den Gründer der „Legionäre Christi“ gesehen. Zur neuerlichen Veröffentlichung eines kritischen Leserbriefes stellt der Chefredakteur fest, dass es nach der Publikation von Leserbriefen üblich sei, Antworten darauf abzudrucken. (2008)