Tödliches Spiel mit einem Ballon-Gummi
Junge im offenen Sarg durfte im Bild gezeigt werden
„Kleiner Steven! An Luftballon erstickt“ schreibt eine Boulevardzeitung über einen Bericht, dem zwei Fotos des Jungen beigestellt sind. Großformatig ist der lachende Junge zu sehen. Daneben ein Bild von dem Kind im offenen Sarg. Es ist untertitelt mit den Worten: „Ein trauriges Bild aus der Friedhofskapelle. Verwandte und Freunde verabschieden sich von Steven“. Es wird berichtet, dass der Junge während des Konfirmationsunterrichts gestorben sei, da er ein Stück eines Luftballons verschluckt habe. Die Zeitung stellt den weiteren Sachverhalt so dar: Der Junge reibt mit einem Stück Ballongummi an seinen Zähnen und stört mit den dabei erzeugten Geräuschen. Ein Mitkonfirmand macht einen Witz, beide lachen, der Junge verschluckt sich an dem Gummi. Die Pastorin bemüht sich verzweifelt um das Kind, das bewusstlos wird. Sie ruft den Notarzt. Im Todeskampf beißt sich der Junge die Zunge ab. Er wird mit einem Hubschrauber ins Krankenhaus gebracht, wo er zwei Tage später stirbt. Ein Leser der Zeitung sieht gerade im Hinblick auf die seelische Stabilisierung der am Unfall beteiligten Jugendlichen den Abdruck des im Sarg liegenden Jungen als grotesk und behindernd an. Die Rechtsabteilung der Zeitung stellt fest, dass zu dieser Zeit das Luftballon-Spiel gerade in Mode war. Mit den Geräuschen, die das Gummi beim Reiben an den Zähnen erzeugt, könne man provozieren. Mit ihrem Bericht habe die Zeitung vor den Gefahren dieses Spiels warnen wollen. Die Redaktion habe mit dem Stiefvater des toten Jungen gesprochen. Auch die Mutter sei mit der Berichterstattung in Wort und Bild einverstanden gewesen. (2007)