Randale, Gewalt, Diebstahl usw.
Im Bericht genannte Fangruppe existiert seit Jahren nicht mehr
Unter der Überschrift „Polizei verhindert Massenschlägerei“ berichtet eine Regionalzeitung über Auseinandersetzungen zwischen den Anhängern zweier Mannschaften der Fußball-Bundesliga. Eine Fangruppe verteilte Flugblätter, auf denen „Bambule mit Mule“ zu lesen war. Die Zeitung schreibt, damit sei offenbar die 21-jährige Mule E. gemeint, die als Chefin einer Ultra-Fangruppe gilt. Deren Mitglieder hatten beim Hinspiel den Kontrahenten von der anderen Seite eine Fahne gestohlen. Die Zeitung zitiert einen Polizeibeamten, demzufolge der Fahnen-Klau jetzt offensichtlich gerächt werden sollte. Drei Tage später berichtet die Zeitung erneut, diesmal unter der Überschrift „Polizei rechtfertigt Einsatz gegen ….-Fans“. Es geht um die Kritik am Vorgehen der Polizei. Beschwerdeführer ist ein Fan-Projekt, das mitteilt, dass es die angebliche Ultra-Fangruppe schon seit zwei Jahren nicht mehr gebe. Auch sei diese niemals von einer Vorsitzenden geführt worden. „Ultra“ sei der Sammelbegriff für besonders engagierte Fans in ganz Deutschland. Eine kurze E-Mail an das Fan-Projekt hätte genügt, um an diese Information zu gelangen. Das Fan-Projekt sieht einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Pressekodex. Auch seien die Persönlichkeitsrechte von Mule E. verletzt worden. Der Name erscheine in einem ehrenrührigen Zusammenhang, da es um Randale, Gewalt, Diebstahl usw. gehe. Der Chefredakteur der Zeitung räumt ein, dass die Redaktion die Angabe, dass Mule E. Vorsitzende der Ultra-Fangruppe sei, in Zweifel hätte ziehen müssen. Dieses Versäumnis hätten die Autoren der fraglichen Beiträge unumwunden eingestanden. Der Chefredakteur gibt auch zu bedenken, dass im Tageszeitungsgeschäft nicht jede Geschichte tagesaktuell gründlich ausrecherchiert werden könne. (2008)