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Bilder als Dokumente der Zeitgeschichte

Drastischer Fotobericht nach dem Anschlagsversuch auf Königin Beatrix

„So wurde das Volksfest zum Blutbad“ titelt die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung über den Unfall am Königinnentag in Apeldoorn. Zu sehen sind mehrere Fotos, die zeigen, wie ein Kind und ein Mann umgefahren werden. Ein weiteres Bild zeigt drei tote oder schwer verletzte Menschen auf der Straße liegend sowie den blutüberströmten Täter in seinem Wagen. Der Beschwerdeführer – Nutzer des Internet-Auftritts – sieht in dem Beitrag einen Verstoß gegen die Menschenwürde sowie eine Traumatisierung der Nutzer und einen Missbrauch der journalistischen Freiheit. Die Rechtsvertretung der Zeitung rechtfertigt die Veröffentlichung der Fotos mit dem erheblichen öffentlichen Interesse. Sie dokumentierten ein schweres Verbrechen, der sieben Menschen das Leben gekostet habe, und zeigten die entscheidenden Sekunden eines Anschlags auf die holländische Königsfamilie. Es seien Dokumente der Zeitgeschichte. Die Würde der Beteiligten sei durch den Bericht und die Fotos nicht verletzt worden. Die Grenze zur unangemessen sensationellen Berichterstattung sei nicht überschritten worden. Die Tat selbst sei spektakulär und grausam, aber sie sei in aller Öffentlichkeit geschehen, bei einem Festumzug und vor den Augen der Weltpresse. Das Geschehen abzubilden, mache die Berichterstattung nicht schon zu einer unangemessen sensationellen Darstellung nach Ziffer 11 des Pressekodex. Der Verlag weist ausdrücklich darauf hin, dass das auf den Fotos abgebildete kleine Mädchen den Anschlag überlebt hat. (2009)