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Aus einem Volksfest wurde blutiges Geschehen

Attentatsversuch auf Königin Beatrix beim Nationalfeiertag 2009

Unter der Überschrift „So wurde das Volksfest zum Blutbad“ veröffentlicht eine Boulevardzeitung einen Beitrag über den Attentatsversuch auf Königin Beatrix am niederländischen Nationalfeiertag 2009. Zu sehen sind mehrere Fotos, die zeigen, wie ein Kind und ein Mann umgefahren werden. Ebenfalls zu sehen sind auf einem anderen Bild drei tote oder schwer verletzte Menschen auf der Straße liegend sowie der blutüberströmte Täter in seinem Auto. Der Artikel ist mit fünf Fotos illustriert, die eine Leserin zu einer Beschwerde veranlassen. Die Opfer seien in pietätloser Weise abgebildet. Die Frau stellt die Frage, ob diese Präsentation dem Schutz der Hinterbliebenen und der Opfer entspreche und inwieweit der Jugendschutz eingehalten worden sei. Die Rechtsvertretung der Zeitung spricht von bildlichen Informationen von erheblichem öffentlichem Interesse. Die Darstellung der Opfer sei durch besondere Begleitumstände im Sinne der Richtlinie 8.1 gerechtfertigt. Die Tat selbst sei spektakulär und grausam, doch sei sie in aller Öffentlichkeit geschehen, bei einem Festumzug und vor den Augen der Weltpresse. Das Geschehen abzubilden, mache die Berichterstattung nicht schon zu einer unangemessenen Darstellung nach Ziffer 11 des Pressekodex. Der Verlag weist ausdrücklich darauf hin, dass das auf einem Foto zu sehende kleine Mädchen die Tat überlebt hat. (2009)