Sinn der Information wurde verfälscht
Agentur-Redaktion räumt Fehler ein und korrigiert sich
„Ärger um neues Porno-Denkmal“ titelt eine Boulevardzeitung. Es geht um ein künstlerisch gestaltetes Relief an einer Rathauswand. Zur Finanzierung heißt es: „Unglaublich: Bürgermeister (…) hat das Kunstwerk auch noch gefördert, ein Großteil der Kosten (35.000 Euro) kommt aus Steuergeldern – vom Touristikamt“. Zum Beitrag ist ein Foto gestellt, auf dem ein Teil des Reliefs zu sehen ist. Führende Politiker – Steinbrück, Schröder, Merkel, Stoiber und Westerwelle – sind nackt dargestellt. Über ihnen schwebt ein Transparent mit der Aufschrift „Global Players“. Nachdem sich die Zeitung in einem Beschwerdeverfahren (BK1-216/08) auf eine Agenturmeldung bezogen hatte, leitete der Presserat ein Beschwerdeverfahren gegen die Agentur ein. Der Beschwerdeführer im ersten Verfahren bezeichnet die Aussage, er habe das Kunstwerk zu einem Großteil aus Steuergeldern finanziert, als frei erfunden. Die Gemeinde habe den Kunstfreunden zwar eine Spende von 1.500 Euro übergeben, doch sei dies keine direkte Förderung des Kunstwerks gewesen. Er wirft der Redaktion eine Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Pressekodex vor. Der Chefredakteur der Agentur bezeichnet die kritisierte Meldung als sorgfältig recherchiert. Allerdings sei beim Schreiben ein handwerklicher Fehler passiert. Der Gemeindebeitrag, dessen journalistische Bedeutung die Redaktion wohl eher als nebensächlich eingeordnet habe, sei unzutreffend als „maßgeblich“ beschrieben worden. Die Agentur entschuldigt sich für diesen Fehler. Es habe ihr fern gelegen, diesen Aspekt – nämlich die Verwendung von Steuergeldern - zu skandalisieren. Dies belege die insgesamt ausgewogene und quellenreiche Darstellung. In den nachfolgenden Meldungen zum Thema sei der aus Steuermitteln aufgebrachte Finanzierungsanteil jeweils konkret und korrekt mit 1.500 Euro angegeben worden. (2008)