Hinweis hätte der Transparenz gedient
Zeitung weist auf Dienstleister aus dem eigenen Verlag hin
Unter dem Titel „Viel Luft unter den Flügeln“ veröffentlicht eine Fachzeitschrift einen Artikel über Flugzeugfonds. Ein Kasten mit dem Titel „Quick-Check“ verweist – mit Telefonnummer – auf die Website einer bestimmten Firma. Zuvor hatte die Zeitschrift einen Artikel unter dem Titel „Kaufen, verkaufen oder ausharren“ veröffentlicht. Dabei war ein für eine bestimmte Firma tätiger Fondsexperte als Autor ausgewiesen worden. Ein großer Zeitungsverlag ist nach Angaben eines Lesers an dem Unternehmen, dem die Website gehört, beteiligt. In verschiedenen Zeitungen und Zeitschriften werde versucht, potentielle Kunden auf diese Website zu bringen, ohne dass auf die Verbindung zwischen Firma und Verlag hingewiesen werde. So sei es auch in diesen beiden Fällen gewesen. Der Geschäftsführer der Zeitschrift bescheinigt dem Beschwerdeführer, dass er die Beteiligungsverhältnisse richtig darstelle. Auch sei es richtig, dass in der Zeitschrift Werbeeinschaltungen verschiedener Publikationen des Verlags abgedruckt würden. Schließlich sei es auch richtig, dass es bei der Besprechung von Finanzprodukten gelegentlich einen Bezugsquellenhinweis gebe. Man könne aber kein Problem darin erkennen, dass bei der Nennung der Bezugsquelle nicht erwähnt werde, dass der Verlag dort eine Beteiligung habe. Der Geschäftsführer abschließend: Hinweise auf Beteiligungsverhältnisse würden im Übrigen immer dort gebracht, wo Autoren schrieben, die aus solchen Gesellschaften stammten. Ein mitgesandtes Beispiel belege dies. Im letzten Satz des vom Beschwerdeführer kritisierten Beitrags sei der Hinweis jedoch bedauerlicherweise vergessen worden. (2008)