Kopf eines Getöteten in die Kamera gehalten
Abbildung des toten Tamilenchefs als Dokument der Zeitgeschichte
Der Internet-Dienst einer Boulevardzeitung berichtet über den Konflikt in Sri Lanka. Überschrift: „Er überzog Sri Lanka mit Blut und Terror“. Zu dem Beitrag gestellt ist ein Foto des Tamilen-Anführers. Bildtext: „Tamilen-Chef Prabhakaran ist tot. Sein Kopf wird fürs Foto angehoben. Das blaue Tuch soll eine riesige Wunde am Hinterkopf verdecken“. Der Tote ist mit offenen Augen fotografiert worden. Im Artikel wird mitgeteilt, dass dieses Foto sowohl vom staatlichen Fernsehen als auch von einem privaten TV-Sender ausgestrahlt worden sei. Für einen Nutzer der Online-Ausgabe verstößt diese Veröffentlichung gegen den Pressekodex. Sie verletze die Ehre des Menschen. Es könne nicht sein, dass der schwer verwundete Kopf eines Getöteten in die Kamera gehalten werde. An der Veröffentlichung bestehe zumindest in Deutschland kein öffentliches Interesse. Sie ist nach Auffassung des Beschwerdeführers eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt. Die Rechtsabteilung der Zeitung teilt mit, die Redaktion habe ein von der Regierung Sri Lankas verbreitetes Foto des von der Armee erschossenen Terroristen übernommen. Dies sei wegen des außerordentlich hohen Informationsinteresses der Öffentlichkeit gerechtfertigt. Mit dem Tod des seit langem Gesuchten habe der jahrzehntelange Bürgerkrieg im Inselstaat ein Ende gefunden. Das Foto dokumentiere und belege den Tod des Tamilen-Führers, dessen Anhänger seine Tötung bestreiten. Schon deshalb sei die Veröffentlichung gerechtfertigt. Das Bild dokumentiere das Ende eines viele Jahre andauernden Bürgerkrieges und sei somit ein Dokument der Zeitgeschichte. Das Foto – so die Rechtsvertretung der Zeitung weiter – sei nicht geeignet, den Toten in seiner Ehre zu verletzen. Zahlreiche andere Medien in Deutschland hätten das Bild ebenfalls abgedruckt oder gesendet. (2009)