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Schwarzer CSU-Tag und afrikanische Gäste

Leser sieht eine Diskriminierung, wo eine solche nicht besteht

Eine Lokalzeitung berichtet über das Ergebnis der bayerischen Landtagswahl und wählt dabei die Überschrift „Schwarzer Tag für die CSU“. Zum Bericht ist ein Bild gestellt, das den Leiter eines Wahllokales gemeinsam mit einer nigerianischen Delegation zeigt. In der Unterzeile ist davon die Rede, dass den afrikanischen Gästen der Stimmzettel und „die Sache mit dem Kreuzchen“ erläutert werden. Ein Leser kritisiert die Veröffentlichung. Die Formulierung „schwarzer Tag“ werde mit dunkelhäutigen Menschen in Verbindung gebracht. Der Eindruck werde erweckt, als müsse ein bayerischer Kulturmensch „diesen Bimbos“ die Sache mit den Kreuzchen erklären. Die Redaktion teilt mit, dass von einer Diskriminierung im Sinne der Ziffer 12 des Pressekodex nicht die Rede sein könne. Die Überschrift „Schwarzer Tag für die CSU“ dränge sich geradezu auf. Sie sei an diesem Tag in vielen Zeitungen so oder so ähnlich zu finden gewesen. Die abgebildete nigerianische Delegation sei unter anderem in Bayern gewesen, um das deutsche Wahlsystem kennen zu lernen und den Ablauf der Landtagswahl zu verfolgen. In diesem Zusammenhang habe es nahe gelegen, ein Foto von dieser „Wahlbeobachtung“ zu bringen. Man könne im Nachhinein alles Mögliche in diese Veröffentlichung hineininterpretieren. Es habe aber keineswegs die Absicht bestanden, auf die Hautfarbe der Besucher anzuspielen oder die Überschrift in einen Zusammenhang mit dem Bild zu bringen. Die Zeitung betont, dass eine Diskriminierung der nigerianischen Besuchergruppe nicht gewollt gewesen sei. Sie habe dies auch nicht eines Gags wegen in Kauf genommen. (2008)