Entscheidungen finden

Den Sandmann an ein West-Theater verkauft

Autorin musste von Kompetenz der Gesprächspartnerin ausgehen

Der RRB vergibt die Lizenz für die Sendung „Sandmann“ an ein Kölner Theater. Eine Regionalzeitung berichtet über das Thema und zitiert die Beschwerdeführerin, die als „verantwortlich für RBB-Lizenzen“ bezeichnet wird. Dagegen wehrt sich die Frau. Sie spricht von einer falschen Tatsachenbehauptung und sieht ihre Persönlichkeitsrechte verletzt. Bei der telefonischen Anfrage zu einem anderen Thema sei von der Redaktion kein Hinweis auf ein Interview oder eine sonstige Veröffentlichung gegeben worden. Sie habe in dem Gespräch lediglich eine Veranstaltungsauskunft erteilt. Mehrfache Versuche, mit der Redaktion in Verbindung zu treten, seien fehlgeschlagen. Der Chefredakteur der Zeitung ist der Meinung, der kritisierte Beitrag verletze weder die Persönlichkeitsrechte der Beschwerdeführerin noch enthalte er falsche Tatsachen. Er schildert den Ablauf der Kontaktaufnahme und geht von einem journalistisch korrekten Verhalten der Redaktion aus. Die Beschwerdeführerin habe von Anfang an gewusst, dass die Anruferin Mitarbeiterin der Zeitung sei und zum Thema recherchiere. Sie habe bereitwillig Auskunft gegeben und zu keinem Zeitpunkt auch nur die geringsten Bedenken gegen eine Veröffentlichung geäußert. Die Redaktion habe davon ausgehen können, dass die Gesprächspartnerin für das Thema zuständig und auch verantwortlich sei. (2009)