Gemeinderat wehrt sich gegen Vorwürfe
Bebauungsplan und Architektenhonorar Kritikpunkte im Kommentar
Der Kommentar einer Regionalzeitung erscheint unter der Überschrift „Genossen in Absurdistan“. Es geht um einen Änderungsvorschlag zur bereits beschlossenen Planung für den Ausbau des Werksbüros eines Unternehmens am Ort. Der Gemeinderat entscheidet sich mehrheitlich für die Planungsvariante eines ortsansässigen Architekten. Über diesen heißt es im Kommentar: „Da macht sich der Architekt … die Mühe, als Einwohner von … unentgeltlich diesen Trakt gestalterisch zugunsten des Ortsbildes zu verbessern“. In dem Kommentar wird das Abstimmungsverhalten von zwei SPD-Gemeinderäten scharf kritisiert. Sie hatten gegen die Pläne des Architekten gestimmt. Der Autor nimmt besonders einen der beiden aufs Korn: „…setzt noch eins drauf, indem er sich kurzerhand über den gültigen Bebauungsplan hinwegsetzen wollte“. Dieses Gemeinderatsmitglied ruft den Deutschen Presserat an, da er in dem Kommentar einen Verstoß gegen die Ziffern 2 (journalistische Sorgfaltspflicht) und 3 (Richtigstellung) sieht. Der Kommunalpolitiker wirft dem Autor des Kommentars neben schlechter Recherche und unprofessionellem journalistischen Verhalten falsche Darstellungen vor. Nach Auffassung des Beschwerdeführers entspricht es nicht der Wirklichkeit, dass der Architekt unentgeltlich arbeite. Vielmehr habe dieser seinen Beitrag als Einstieg für weitergehende Aufträge gesehen. Den Vorwurf, der Beschwerdeführer wolle sich über den gültigen Bebauungsplan hinwegsetzen, weist dieser zurück. Der Chefredakteur der Zeitung weist hingegen die Anschuldigung, die Redaktion habe einseitig und nicht ausreichend recherchiert, zurück. Er habe dem Beschwerdeführer auf seinen Brief geantwortet und ihm signalisiert, ihn in Form eines Interviews oder einer Pressemitteilung zu Wort kommen zu lassen. Eine vom Beschwerdeführer geforderte Richtigstellung jedoch lehnt der Chefredakteur ab. (2007)