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Angeklagte mehrfach als „Türken“ bezeichnet

Täter: „So müsste man allen Deutschen den Schädel spalten“

Zwei Männer stehen wegen Totschlags bzw. gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Die berichtende Zeitung nennt die Angeklagten mit dem Vornamen, dem abgekürzten Familiennamen und ihrem Alter. Im Artikel werden die beiden mehrfach als „Türken“ bezeichnet. Es heißt, einer der Täter habe sein Opfer gegen die Schläfe geschlagen und dabei gesagt: „So müsse man allen Deutschen den Schädel spalten“. In einem weiteren Bericht – diesmal über die Urteilsbegründung – werden die Angeklagten im Bild (mit Augenbalken) gezeigt. Auch diesmal werden beide als Türken bezeichnet. Einige Tage später bringt die Zeitung einen Kommentar, der sich mit ausländerfeindlichen Ausschreitungen in einer Kleinstadt beschäftigt. Der Autor thematisiert die Ermordung eines Mannes, der von Türken mit einer Bierflasche erschlagen worden sei. Ein Leser der Zeitung beschwert sich über die wiederholte Nennung der türkischen Herkunft der beiden Angeklagten. Dieses Detail sei für das Verständnis des Berichteten nicht erforderlich gewesen. Die Täter hätten das deutsche Opfer nicht auf Grund seiner Nationalität attackiert. Der Beschwerdeführer kritisiert auch die Passage im Kommentar, in der von der „Ermordung“ eines Mannes die Rede gewesen sei. Das Urteil des Gerichts habe auf Körperverletzung mit Todesfolge und nicht auf Mord gelautet. Der Chefredakteur hält an der Nennung der Nationalität fest. Täter ausländischer Herkunft bestimmten, gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil, überproportional die Kriminalitätshäufigkeit in Deutschland. Er beruft sich auf amtliche Polizeistatistiken. Die Presse sei verpflichtet, die besorgte Öffentlichkeit „offen und umfassend über die Täter bzw. Urheber vor allem auch schwerer und schwerster Verbrechen zu informieren“. Polizei und Ermittlungsbehörden praktizierten dies, indem sie in ihren Mitteilungen an die Presse die Herkunft von Tätern bzw. dringend tatverdächtigen Personen auswiesen. Es sei absurd – so der Chefredakteur - von einer freien und unabhängigen Presse zu verlangen, die Herkunft von Verbrechern zu verschweigen. Diese abstruse Logik würde im Umkehrschluss bedeuten, dass sich auch gebürtige Deutsche durch die Nennung ihrer Nationalität und Herkunft diskriminiert fühlen könnten. (2007)