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Fotos jugendlicher Täter nicht gepixelt

Nachrichtenmagazin wird die Bilder nicht erneut veröffentlichen

Ein Nachrichtenmagazin berichtet unter der Überschrift „Finale Phantasie“ über den Mord an einem Ehepaar. Die beiden jugendlichen Täter werden mit Vornamen und abgekürzten Familiennamen sowie ungepixelten Fotos dargestellt. Die besondere Grausamkeit der Tat wird dadurch deutlich, dass die Täter die Eltern eines ehemaligen Freundes „niedergemetzelt“ hatten. Den Vater hatten sie mit 66 Messerstichen umgebracht, die Mutter mit einer nicht mehr exakt feststellbaren Zahl von Messerstichen getötet und ihr Gesicht „bis zur Unkenntlichkeit zerfetzt“. Ein Leser des Magazins sieht in der erkennbaren Darstellung der jugendlichen Täter einen Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex (Persönlichkeitsrechte). Er beruft sich dabei auf den besonderen Schutz, unter den das Persönlichkeitsrecht Jugendlicher gestellt sei. Die Täter seien durch die Fotos deutlich zu erkennen. Nach Auffassung der Rechtsabteilung des Magazins könne die Regel, dass jugendliche Straftäter besonders schützenswert seien, nicht ausnahmslos gelten. Die Redaktion habe sich die Entscheidung, die Täter zu zeigen, nicht leicht gemacht. Wegen ihrer Geständnisse könne es keinen Zweifel an ihrer Täterschaft geben. Jeder in dem 400-Einwohner-Ort wisse, wer die Täter seien, wie sie aussehen und wo sie wohnen. Es habe somit nichts zu schützen gegeben. Die beanstandeten Fotos seien bei der Festnahme entstanden. Sie zeigten zwei normale, entspannt wirkende Jugendliche. Unbegreifliche Gewalt ohne erkennbaren Anlass breche immer häufiger aus. Die Stellungnahme der Rechtsabteilung endet mit dem Hinweis, das Magazin habe eine Unterlassungserklärung abgegeben, die Fotos nicht erneut zu veröffentlichen. (2007)