Sieben Tote und ihre Bilder
Nachrichtenmagazin berichtet sachlich und informativ
Der Überfall auf ein chinesisches Restaurant, bei dem sieben Menschen ermordet wurden, ist Thema eines Beitrags in einem Nachrichtenmagazin. Die polizeilichen Ermittlungen werden detailliert wiedergegeben. Es werden Fotos vom Tatort, den beiden Angeklagten sowie den Leichen gezeigt. Die Zeitschrift veröffentlicht mit namentlicher Nennung Porträtfotos der sieben Opfer. Zwei Leser und die evangelische Kirchengemeinde des Ortes, in dem das Massaker geschah, wenden sich an den Deutschen Presserat. Einer der Beschwerdeführer sieht durch die detaillierte Darstellung die Ehre der Opfer und auch das Empfinden der Leser verletzt. Ein anderer moniert Verstöße gegen die Ziffern 1, 4, 9 und 11 des Pressekodex. Die Veröffentlichung der Bilder verstoße gegen die Menschenwürde. Da es sich offensichtlich um Fotos aus der Tatnacht handele, liege der Verdacht nahe, dass die Bilder nicht auf legale Art beschafft worden seien. Diese Fotos dienten nicht der erläuternden Ergänzung des Wortbeitrages, sondern verletzten die Ehre der Opfer und ihrer Angehörigen. Der Beschwerdeführer spricht von einer üblen Art der Sensationsberichterstattung. Die Kirchengemeinde kritisiert, dass mit der Wiedergabe der Fotos aus der Tatnacht die Wahrung der Menschenwürde nach Ziffer 1 des Pressekodex nicht beachtet worden sei. Diese gelte auch für tote Menschen und die Erinnerung an sie. Der Beschwerdeführer fragt nach einem Verstoß gegen Ziffer 4 (Grenzen der Recherche), da eine Reihe von Fotos ohne Herkunftsangabe wiedergegeben worden sei. Er sieht auch Ziffer 9 (Schutz der Ehre) verletzt. Auch eine unangemessene sensationelle Darstellung nach Ziffer 11 des Pressekodex sei gegeben. Für den Chefredakteur der Zeitschrift geht es in den Beschwerden um die Frage, wie die Informationsaufgabe der Presse bei Unglücksfällen oder schweren Verbrechen so erfüllt werden könne, dass die Würde der Opfer gewahrt bleibe. Nach seiner Ansicht träfen die erhobenen Vorwürfe nicht zu. Sein Blatt habe nach wochenlangen Recherchen über eines der schwersten in Deutschland je verübten Verbrechen berichtet. Insbesondere sei es darum gegangen, den Opfern, deren Biografie ausgelöscht schien, ihre Geschichte wiederzugeben. Der Beitrag respektiere die Würde der Toten. Er berichte von ihrem Leben, rekonstruiere ihr Schicksal und versuche gerade dadurch, das Ausmaß des Verbrechens zu verdeutlichen. (2007)