„Eine so scharfe Kritik noch nie erlebt“
Redaktion lässt Bürgermeister-Reaktion unter den Tisch fallen
Gedruckt und online berichtet eine Regionalzeitung über den in der Kritik stehenden Bürgermeister einer Gemeinde. Diesem werfen Mitglieder des Gemeinderats vor, ihnen bewusst Informationen vorzuenthalten. Als Beispiel werden Vorgänge in der Verwaltung angeführt. Der Bürgermeister tritt in diesem Fall als Beschwerdeführer auf. Der Artikel enthalte nur oppositionelle Pauschalvorwürfe gegen ihn. Seine umfangreich vorgetragene Stellungnahme und Entgegnung in der Gemeinderatssitzung würden nicht erwähnt. Die Einseitigkeit und nicht korrekte Wiedergabe des Geschehens in der Sitzung seien geeignet, ihn in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Der Bürgermeister sieht sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Nach Darstellung des Redaktionsleiters hätte seine Zeitung über die Gemeinderatssitzung berichtet, an der außergewöhnlich viele Zuhörer – nämlich 40 – teilgenommen hätten. In seiner 26-jährigen Vor-Ort-Praxis habe er an vielen hundert Sitzungen kommunalpolitischer Gremien teilgenommen. Eine Sitzung, in der der Bürgermeister derart scharf kritisiert worden sei, habe er noch nie erlebt. In der Berichterstattung sei er auf die einzelnen Vorwürfe nicht detailliert eingegangen. Er habe nur „die grobe Richtung“ angeführt, in die die Kritik gegangen sei. Die Behauptung des Bürgermeisters, er habe eine umfangreiche Stellungnahme und Entgegnung abgegeben, sei nicht wahr. So sei es nach Ansicht des Redakteurs auch zu erklären, warum der Bürgermeister „mehr und mehr die Kontrolle“ über die Sitzung verloren habe. Mehrfach habe er Schluss machen wollen, obwohl sich noch mehrere Gemeinderäte zu Wort gemeldet hätten. Von einer „fatalen Einseitigkeit der Darstellung“ könne nicht die Rede sein, so der Redaktionsleiter weiter. Der Artikel schildere einzig und allein den Verlauf der Sitzung. (2009)