Beleidigendes Pseudonym
Gedruckter Leserbrief mit Vermerk „Name d. Redaktion bekannt“
Eine überregionale Zeitung veröffentlicht Reaktionen aus ihrem Online-Forum. Es geht um einen Bombenfund und die damit verbundene Evakuierung der Menschen im Zentrum einer größeren Stadt. Ein Beitrag, der von „totalem Versagen“ der städtischen Behörden spricht, ist gekennzeichnet mit dem Hinweis „Name d. Redaktion bekannt“. Die Bürgermeisterin der Stadt wirft der Zeitung vor, dass der Beitrag beleidigend sei. Er stamme aus dem Internet-Forum und sei dort mit „Komperarsch“ unterschrieben gewesen. Der Beitrag sei fünf Stunden lang im Internet verfügbar gewesen, bevor er auf Intervention des Pressesprechers der Stadt gelöscht worden sei. „Komperarsch“ sei eine Verballhornung von dessen Namen. Die Beschwerdeführerin kritisiert die Veröffentlichung der mit dem beleidigenden Pseudonym ins Internet gestellten Zuschrift. Es entstehe der Eindruck, die Redaktion der Printausgabe unterstütze den Einsender und stelle sich durch den Vermerk „Name d. Redaktion bekannt“ schützend vor ihn. Die Bürgermeisterin hat Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Es handele sich im Übrigen nicht um die erste Beleidigung eines städtischen Mitarbeiters im Internet-Forum der Zeitung. So sei ein Beigeordneter in Anspielung auf seine Körperbehinderung als „einarmiger Bandit“ bezeichnet worden. Damals habe sich die Redaktion bei dem Betroffenen für die Beleidigung entschuldigt. Die Rechtsabteilung der Zeitung teilt mit, die Beiträge für das Online-Forum würden ungeprüft veröffentlicht. Im Einklang mit der Rechtsprechung, wonach der Forenbetreiber erst dann als Störer hafte, wenn er von der Rechtsverletzung innerhalb des Forums Kenntnis erlange, sei der Beitrag im vorliegenden Fall unverzüglich gelöscht worden, nachdem der Hinweis auf seine Existenz eingegangen sei. (2008)