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Tod und Leid ganz nahe gekommen

Magazin: Foto aus Kunduz ist ein zeitgeschichtliches Dokument

Ein Nachrichtenmagazin veröffentlicht einen Artikel unter der Überschrift „Eingeschränkte Solidarität“. Es geht um den Terroranschlag im nordafghanischen Kunduz, dem mehrere Bundeswehrsoldaten zum Opfer fielen. Mehrere wurden zum Teil schwer verletzt. Dem Artikel beigestellt ist das Foto eines verletzten Soldaten. Der Wehrbeauftragte des Bundestages, Reinhold Robbe, kritisiert die Veröffentlichung des Fotos, auf dem der verletzte Soldat identifizierbar dargestellt ist. Er sieht eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Betroffenen und der Gefühle seiner Angehörigen. Es hätte den publizistischen Wert des Fotos in keiner Weise gemindert, wenn die Redaktion den Bundeswehrangehörigen unkenntlich gemacht hätte. Robbe, der den Deutschen Presserat anruft, sieht auch eine unangemessen sensationelle Darstellung von Leid und Gewalt und vermisst eine Abwägung zwischen der Publikation und den Gefühlen der Angehörigen. Der Verlag des Magazins spricht von einem zeitgeschichtlichen Dokument. Der Anschlag in Kunduz habe eine erneute und verstärkte öffentliche Diskussion über den Sinn des Afghanistan-Einsatzes entfacht. Der Tod von Bundeswehrangehörigen und Afghanen und das Leid in den betroffenen Familien seien plötzlich ganz nahe gekommen. Es gehe hier nicht um eine politisch-abstrakte Frage, sondern es werde deutlich, was auf dem Spiel stehe: Es sei abzuwägen zwischen dem Leben und der Gesundheit der Soldaten auf der einen Seite. Dieser stehe die Unterstützung Afghanistans im Kampf um halbwegs erträgliche Lebensbedingungen gegenüber. Die Grenze zwischen notwendiger Information und unangemessener Darstellung von Opfern sieht das Justitiariat des Magazins nicht überschritten. Das Bild sei klein und die Perspektive so gewählt, dass der Soldat eher nicht zu erkennen sei. Er werde nicht zur Schau gestellt. Andererseits solle und müsse deutlich werden, dass es sich hier um einen leidenden Menschen handelt. (2007)