Der schreckliche Tod eines Mädchens
Zeitung berichtet über Details der Tat in korrekter Weise
„Michelle kämpfte mit ihrem Killer“ titelt eine Boulevardzeitung. Der Artikel gibt im Wesentlichen Zeugenaussagen und vorläufige Ermittlungsergebnisse der Polizei im Zusammenhang mit dem Tod der Achtjährigen wieder. Die Redaktion stellt verschiedene Szenarien dar, wie sich die Tötung des Mädchens abgespielt haben könnte. In dem Artikel heißt es unter anderem: „Stundenlang muss ihr Martyrium gedauert haben, ehe der Mörder sie erstickte. Ob er sie strangulierte oder mit bloßen Händen den Hals zudrückte, ist noch unklar. Sicher ist, dass er äußerst brutal gewesen sein muss; eine Gerichtsmedizinerin soll bei der Obduktion sogar einen Nervenzusammenbruch erlitten haben. Michelles Leiche hatte blaue Flecken, ihr fehlten ganze Haarbüschel.“ Es sei – so die Zeitung weiter – ungeklärt, ob der Mörder Michelle durch den Wald geschleift habe, eher er sie in den Ententeich warf. Zu dem Bericht erhält der Presserat Beschwerden von zwei Lesern. Der eine moniert, aus dem Artikel gehe nicht hervor, aus welchen Quellen die wiedergegebenen Informationen stammten. Die Behörden hätten eine Nachrichtensperre verhängt. Schon deshalb sei es sehr zweifelhaft, ob die im Bericht genannten Fakten überhaupt stimmten. Michelles Eltern, so deren Anwältin, seien von den Behörden aus Rücksichtnahme nicht über Details der Tat informiert worden. So hätten sie erst aus der Zeitung von diesen erfahren. Der Artikel widerspreche jeglicher Ethik und berühre unnötigerweise die Privatsphäre der Eltern. Eine Darstellung wie in diesem Fall stelle Gewalt und Brutalität unnötig sensationell dar. Eine weitere Beschwerdeführerin hält den Artikel ebenfalls für unangemessen sensationell. Die geschilderten Details würden die Traumata der Hinterbliebenen noch verstärken. Durch die Berichterstattung sei die Arbeit der Polizei behindert worden. Die von der Zeitung wiedergegebenen Informationen hätten nicht veröffentlicht werden dürfen. Sie – die Beschwerdeführerin – fühle sich persönlich vom dem Artikel betroffen: Im Alter von neun Jahren habe sie einen Klassenkameraden durch Mord verloren. Jetzt koche durch diesen Artikel noch einmal alles hoch. Die Rechtsabteilung der Zeitung ist der Auffassung, der Fall Michelle sei nach wie vor im öffentlichen Bewusstsein. Schon deshalb sei die Berichterstattung gerechtfertigt. Der mutmaßliche Kindesmörder sei nach wie vor auf freiem Fuß. Die Polizei ermittle weiter, jedoch bislang ohne Ergebnis. Es habe nie eine Nachrichtensperre gegeben. Dies habe der zuständige Polizeipräsident gegenüber dem Chefredakteur der Zeitung eingeräumt. Daher sei die Polizei auch nicht in ihrer Arbeit behindert worden. Überdies habe die Zeitung bewusst darauf verzichtet, auf Einzelheiten aus dem Obduktionsbericht einzugehen. Sie habe nicht „unnötig sensationell“ berichtet, sondern lediglich über ein brutales Verbrechen informiert. Es sei Aufgabe der Presse, über Grausamkeiten und Brutalitäten zu berichten, die das Gemeinwesen berührten und beunruhigende Entwicklungen widerspiegelten. Schließlich bedauert die Rechtsabteilung, dass Leser durch den Artikel traumatisiert werden könnten. Grund dafür sei jedoch nicht eine etwaige Verletzung ethischer Grundsätze, sondern allein die Grausamkeit des Verbrechens. (2008)