Redaktionsschluss und Recherche
Zeitung verließ sich auf Mutmaßungen der Rettungskräfte
„Kind (11) von Pferd verletzt“ – so überschreibt eine Boulevardzeitung den Bericht über einen Unfall auf einem Reiterhof. Danach wurde ein Mädchen beim Sturz von einem Pferd schwer verletzt. Es sei nach dem Vorfall in eine Klinik geflogen worden und befinde sich mittlerweile außer Lebensgefahr. Die Besitzer des Reiterhofs wenden sich an den Deutschen Presserat, weil sie den Sachverhalt falsch dargestellt sehen. Das Kind habe lediglich eine leichte Oberschenkelprellung erlitten. Es sei auch nicht in die Klinik geflogen, sondern mit einem Krankenwagen dorthin gebracht worden. Eine Operation habe es – wie fälschlicherweise berichtet – nicht gegeben, und es habe auch nie Lebensgefahr bestanden. Die Rechtsabteilung des Verlags berichtet, die Redaktion habe sich auf Informationen der Rettungskräfte gestützt. Es habe keinen Grund gegeben, an den Angaben zu zweifeln. Die Informationen stammten vom Zeitpunkt der ersten Behandlung des Mädchens auf dem Reiterhof. Dabei war ein Rettungshubschrauber angefordert worden, weil zunächst der Verdacht einer lebensgefährlichen Verletzung bestand. Im Übrigen habe sich der Einsatz der Rettungskräfte kurz vor Redaktionsschluss ereignet. Somit gäben die im Artikel beschriebenen Fakten den bei Redaktionsschluss aktuellen Stand wieder. (2007)