Zeitung zitiert Pressemitteilung nicht korrekt
SPD-Ortschef hat CDU-Bürgermeister nicht für zu alt gehalten
In einer Regionalzeitung erscheint ein Beitrag unter der Überschrift „Kommunalpolitisch fit wie ein Turnschuh“. Die Unterzeile lautet: „SPD-Ortschef findet Bürgermeister zu alt“. Es geht um einen CDU-Bürgermeister, der das 65. Lebensjahr vollendet hat. Beschwerdeführer ist der SPD-Kommunalpolitiker, den die Zeitung zitiert. Er betont, dass er – entgegen der Aussage in der Unterzeile – nicht gesagt habe, dass er den Bürgermeister für zu alt halte. Er habe nur Klarheit für die Bürger gefordert, die wissen wollten, ob der Bürgermeister sein Amt weiter ausüben werde oder nicht. Die Rechtsvertretung der Zeitung erläutert, dass es sich bei der vom Beschwerdeführer kritisierten Äußerung „SPD-Ortschef findet Bürgermeister zu alt“ ganz offensichtlich um eine subjektive Schlussfolgerung bzw. Bewertung der Presseerklärung des Kommunalpolitikers handele. Dies werde auch aus der Formulierung deutlich, denn der Beschwerdeführer wurde nicht – wie in solchen Fällen üblich – wörtlich zitiert. Dass diese Schlussfolgerung nicht völlig aus der Luft gegriffen sei, zeige auch eine aktuelle Äußerung des Beschwerdeführers auf einer von ihm verantworteten Internet-Seite. Dort äußere er die Auffassung, dass sich der CDU-Bürgermeister offenbar bemühe, die Altersgrenze zu seinen Gunsten zu beeinflussen und dies von einem erschreckenden Rechtsverständnis und der Unfähigkeit zeuge, in Würde abzutreten. (2007)