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Querelen um einen Steinmetzbetrieb

Beschwerden sind keine Klagen im juristischen Sinne

Unter der Überschrift „Wir kämpfen um unsere Existenz!“ berichtete eine Regionalzeitung über das Scheitern und den Wiederaufbau eines Steinmetzbetriebes. Die Zeitung schreibt, die Nachbarn hätten gegen die Firma geklagt. Bei einer Zwangsversteigerung des Wohnhauses des Firmeninhabers habe die Tochter dieser Nachbarn das Haus erworben und drei Wochen nach dem Versteigerungstermin eine Zwangsräumung anstrengen lassen. Die Nachbarn und ihre Tochter kritisierten zwei falsche Behauptungen. So hätten sie nie gerichtlich gegen den Betrieb geklagt. Weiterhin habe die Tochter der Familie eine Frist zur freiwilligen Räumung eingeräumt. Letztlich sei die Familie dann ohne Zwangsräumung ausgezogen. Der Redaktionsleiter teilt mit, dass es im juristischen Sinne keine Klage gegen den Betrieb gegeben habe. Über Jahre hinweg hätten die Nachbarn sich mit Beschwerden an das Landratsamt gewandt. Weil das Problem nicht gelöst werden konnte, hätten sie auch den Petitionsausschuss des Landtags eingeschaltet. Diese Anrufung sei zwar keine Klage im klassischen Sinne, aber von der Steinmetzfamilie als solche empfunden worden. Zum Thema Zwangsräumung weist der Redaktionsleiter darauf hin, dass laut Auskunft der Steinmetzfamilie ihr von der neuen Eigentümerin des Wohnhauses zwei Wochen nach dem Versteigerungstermin eine Frist gesetzt worden sei, bis wann das Anwesen zu räumen sei. (2007)