„Wie ein Spaziergang an Schottlands Küste“
Redaktionelle Aussagen von einem Werbetext nicht zu unterscheiden
Als „Schönmacher aus aller Welt“ stellt eine Frauenzeitschrift sechs Kategorien von Schönheitsprodukten vor. Nach einer allgemeinen Beschreibung wird in jeder Kategorie beispielhaft ein Erzeugnis genannt und abgebildet. Ein Leser ruft den Deutschen Presserat an, weil er in dem Beitrag Schleichwerbung sieht. Die Veröffentlichung beinhalte keinen systematischen Produktvergleich; die genannten Präparate hätten kein Alleinstellungsmerkmal. Die Zeitschrift äußert sich nicht zu der Beschwerde. (2007)