Feuerwehrmänner in Unterhosen
Während der Dekontamination für Zeitungsbericht fotografiert
In einer Zuckerfabrik bricht ein Feuer aus. Die örtliche Ausgabe der Regionalzeitung berichtet über den Einsatz der Feuerwehr. Ein Foto zeigt zwei Wehrmänner in Unterhosen bei der Dekontamination. Der stellvertretende Ortsbrandmeister sieht in dem Unterhosenbild eine entwürdigende Darstellung. Die beiden Männer seien identifizierbar und in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung teilt mit, dass die Redaktion sich für die Veröffentlichung des Bildes entschieden habe, nachdem die beiden fotografierten Wehrmänner ausdrücklich zugestimmt hätten. Es seien keine anzüglichen Bildmotive zu sehen. Das Bild dokumentiere die Dekontamination, die auch zu einem Feuerwehreinsatz gehöre. Der Autor des Artikels bestätigt diese Aussage. Noch vor dem Fotografieren habe er die beiden Männer gefragt, ob es ihnen recht wäre, wenn er ein Foto in dieser Situation von ihnen machte. Keiner von beiden habe etwas dagegen eingewendet. Nach Eingang der Beschwerde beim Presserat habe er – der Autor – mit dem Beschwerdeführer gesprochen. Dabei habe sich herausgestellt, dass der eigentliche Auslöser für die Beschwerde nicht das Foto, sondern ein eher anzüglicher Kommentar eines Lesers in der Online-Ausgabe gewesen sei. (2009)