Eigenen Fehler nicht in Betracht gezogen
Zeitung nennt bei 31 Verdächtigen einmal die Religionszugehörigkeit
„Razzia gegen Kinderporno-Mafia“ titelt eine Boulevardzeitung. Es geht um eine Polizeiaktion gegen 31 Personen, denen der Vorwurf gemacht wird, Kinderpornos besessen und verbreitet zu haben. Der Verdacht richtet sich gegen Männer aus allen Gesellschaftskreisen. Beispielhaft werden ein Zeuge Jehovas, ein Jugendbetreuer und ein ehemaliger Bundeswehrsoldat genannt. Der Beschwerdeführer – ein Zeuge Jehovas, der sich an den Deutschen Presserat wendet – beanstandet die Nennung der Religionszugehörigkeit in einem von 31 Fällen. Eine neutrale Formulierung wäre nach seiner Meinung angemessen gewesen. Durch die Berichterstattung würden Vorurteile und Intoleranz in der Bevölkerung mit Folgen am Arbeitsplatz und in der Schule gefestigt. Die Rechtsabteilung der Zeitung teilt mit, man habe nicht die Zeugen Jehovas in Misskredit bringen wollen. Dies sei erkennbar nicht der Fall, weil in zwei anderen Fällen die Berufe angegeben worden seien. Diese Angaben sollten belegen, dass die Verdächtigen aus einem breiten Spektrum der Gesellschaft kämen. Gerade diese Männer bewegten sich in Kreisen, in denen ein besonders integres Verhalten vorausgesetzt werde. Im Fall des Zeugen Jehovas habe sich die Berichterstattung auf ihn und nicht auf die Religionsgemeinschaft bezogen. (2006)