Glaubensgemeinschaft diskriminiert
Bei 31 Verdächtigen die Religionszugehörigkeit eines Mannes genannt
„Kinderpornografie: Polizei durchsucht 31 Wohnungen“ – unter dieser Überschrift berichtet eine Großstadtzeitung über eine Razzia. 31 Personen werden verdächtigt, Kinderpornos besessen und verbreitet zu haben. Der Vorwurf richtet sich gegen Männer aus allen Gesellschaftskreisen, darunter einen Jugendbetreuer, einen ehemaligen Bundeswehrsoldaten und einen Anhänger der Zeugen Jehovas. Ein Mitglied dieser Religionsgemeinschaft beanstandet, dass die Zeitung die Religionsangehörigkeit eines der Verdächtigen erwähnt, auf diese Angabe jedoch in allen anderen Fällen verzichtet. Er sieht darin eine Förderung von Vorurteilen und Intoleranz in der Bevölkerung und befürchtet eine Ausgrenzung und Diskriminierung von Zeugen Jehovas am Arbeitsplatz und in der Schule. Nach Angaben der Zeitung habe sie nicht die Absicht gehabt, die Religionsgemeinschaft in Misskredit zu bringen. Dies sei erkennbar nicht der Fall, da in zwei anderen Fällen die Berufe der Verdächtigen angegeben worden seien. Mit der Erwähnung habe man die Absicht verbunden, auf die Vielschichtigkeit der Gesellschaftskreise hinzuweisen, denen die Verdächtigen zuzurechnen seien. Gerade diese Männer bewegten sich in Kreisen, in denen ein besonders integres Verhalten vorausgesetzt werden könne. Die Redaktion habe nicht die Organisation der Zeugen Jehovas angegriffen, sondern den Blick der Leser auf den unter Verdacht stehenden Mann fokussiert. Die Rechtsvertretung der Zeitung hält die Religionsangabe für das Verständnis des berichteten Vorgangs für erforderlich. Man habe die Angabe aus dem Polizeibericht, unter den 31 Verdächtigen seien Männer aus allen Gesellschaftskreisen, konkretisieren wollen. (2006)