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Schloss und Mall kommen zusammen

Chefredaktion räumt Fehler in einer Bildunterschrift ein

Eine Regionalzeitung veröffentlicht das Foto eines neuen Einkaufszentrums, das am Verlagsort mit Elementen eines früheren Stadtschlosses einzieht. Im Bildtext heißt es: “Schlossarkaden haben an allen Seiten ihre endgültige Höhe erreicht.” Außerdem werde gut erkennbar, dass die “Mall” optisch hinter der Schloss-Rekonstruktion zurücktrete. Ein Leser moniert, dass beide Aussagen falsch seien, und wendet sich an den Deutschen Presserat. Nur die Sandsteinfassaden hätten schon die endgültige Höhe erreicht. Die anderen Teile würden aber noch auf diese Höhe gezogen. Entsprechende Arbeiten seien auf der Baustelle bereits erkennbar. Darüber hinaus sei der Portikus Bestandteil des neuen Einkaufszentrums und könne daher gar nicht optisch dahinter zurücktreten. Der Chefredakteur der Zeitung räumt ein, dass die Bildunterschrift hinsichtlich der Fassadenhöhe tatsächlich falsch gewesen sei. Es sei nicht zu ermitteln, warum eine korrigierende E-Mail, die der Leser an die Zeitung geschickt habe, nicht beantwortet worden sei. Die Mail eines anderen Lesers in gleicher Sache habe unmittelbar zu einer Korrektur im Blatt geführt. Der Chefredakteur entschuldigt sich dafür, dass die Leser-Mail nicht beachtet worden sei und somit die Korrektur nur sehr verspätet erfolgen konnte. Der Beschwerdeführer zeigt sich nach der Erklärung der Chefredaktion und der veröffentlichten Korrektur zufrieden gestellt. Er vertieft allerdings die Frage der Begrifflichkeiten zu “Schloss”, “Schloss-Rekonstruktion”, “Mall”, “Einkaufszentrum” und “Kaufhaus”. Der Chefredakteur will diesen Streit demnächst öffentlich in der Zeitung dokumentieren. (2006)